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   VGH Baden-Württemberg, 09.05.1994 - 8 S 1101/93   

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VGH Baden-Württemberg, 09.05.1994 - 8 S 1101/93 (https://dejure.org/1994,5005)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09.05.1994 - 8 S 1101/93 (https://dejure.org/1994,5005)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09. Mai 1994 - 8 S 1101/93 (https://dejure.org/1994,5005)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Schadensersatzansprüche aus einem Kanalbenutzungsverhältnis wegen der Einleitung von Abwässern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1996, 201
  • VBlBW 1994, 497
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Baden-Württemberg, 15.06.1992 - 8 S 2728/91

    Schadensersatzansprüche aus einem Kanalbenutzungsverhältnis wegen der Einleitung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.05.1994 - 8 S 1101/93
    Wie das Verwaltungsgericht zutreffend dargelegt hat, ist der Benutzer einer öffentlich-rechtlichen Einrichtung dem Träger der Einrichtung gegenüber entsprechend den im Zivilrecht entwickelte Grundsätzen der positiven Vertragsverletzung zum Ersatz des Schadens verpflichtet, der dem Träger der Einrichtung durch eine schuldhafte Verletzung der aus dem Benutzungsverhältnis folgenden Pflichten entsteht (vgl. Senatsurt. v. 15.6.1992 - 8 S 2728/91 - m.w.N).

    Derartige Schadensersatzansprüche unterliegen somit, wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 15.6.1992 - 8 S 2728/91 - entschieden hat, der 30-jährigen Verjährung nach § 195 BGB.

  • BGH, 15.05.1979 - VI ZR 70/77

    Ersatz von Vermögensschaden und Schmerzensgeld wegen eines

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.05.1994 - 8 S 1101/93
    In bestimmten Fallkonstellationen dürfte die Frage, ob dem Geschädigten ein eigenes Mitverschulden zur Last fällt, dem Betragsverfahren nicht einmal vorbehalten werden (zu einer derartigen Situation vgl. BGH, NJW 1979, 1933).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.12.1981 - II 1716/79

    Schadenersatzanspruch der Gemeinde gegen den Wasserabnehmer aus positiver

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.05.1994 - 8 S 1101/93
    Insoweit unterscheidet sich der vorliegende Sachverhalt auch maßgeblich von demjenigen, der dem Urteil des erkennenden Verwaltungsgerichtshofs vom 11.12.1981 - II 1716/79 -, VBlBW 1982, 369 zugrunde lag.
  • BVerwG, 03.11.1993 - 7 NB 3.93

    Nichtvorlage einer Normenkontrollsache - Gültigkeit von Vorschriften in einer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.05.1994 - 8 S 1101/93
    Dabei ist hervorzuheben, daß es in erster Linie Aufgabe der Beklagten ist und war, sicherzustellen, daß die von ihrem Betrieb in die Kanalisation eingeleiteten Abwässer den in der Entwässerungssatzung der Klägerin festgelegten Werten entsprechen und die hierfür erforderlichen Kontrollen durchzuführen (vgl. hierzu auch BVerwG, Beschl. v. 3.11.1993 - 7 NB 3/93 - DVBl. 1994, 217).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.08.1987 - 8 S 1345/87

    Verwaltungszustellung; Verwirkung eines nachbarlichen Widerspruchsrechts

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.05.1994 - 8 S 1101/93
    Verwirkung liegt vor, wenn der Verpflichtete in Folge eines bestimmten Verhaltens des Berechtigten darauf vertrauen durfte, daß dieser das Recht nach so langer Zeit nicht mehr geltend machen werde (Vertrauensgrundlage), der Verpflichtete ferner tatsächlich darauf vertraut hat, daß das Recht nicht mehr ausgeübt werde (Vertrauenstatbestand) und sich infolgedessen in seinen Vorkehrungen und Maßnahmen so eingerichtet hat, daß ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstehen würde (vgl. z.B. Senatsurt. v. 28.8.1987 - 8 S 1345/87 - VBlBW 1988, 143 m.w.N.) Diese Voraussetzungen sind hier nicht erfüllt.
  • VGH Baden-Württemberg, 17.04.2020 - 2 S 1463/19

    Anfechtung der Entscheidung über die Unzulässigkeit einer Klageerweiterung;

    Denn im vorliegenden Fall ist es aufgrund des von den Klägern vorgetragenen Lebenssachverhalts nicht von vornherein offensichtlich ausgeschlossen, dass diese den geltend gemachten Schadensersatzanspruch auf § 280 Abs. 1 BGB analog stützen können wegen einer schuldhaften Verletzung der Sorgfaltspflichten, die sich aus dem zwischen ihnen und dem Beklagten bestehenden öffentlich-rechtlichen Benutzungsverhältnis ergeben (vgl. BVerwG, Urteil vom 01.03.1995 - 8 C 36.92 - juris Rn. 10 ff; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16.08.2002 - 8 S 455/02 - juris Rn. 22 ff.; Beschluss vom 09.05.1994 - 8 S 1101/93 - juris Rn. 19; Urteil vom 15.06.1992 - 8 S 2728/91 - juris Rn. 15; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 25.02.2019 - 2 O 1/19 - juris Rn. 5; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20.08.2018 - 15 A 2313/17 - juris Rn. 13).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.01.2003 - 15 A 4115/01

    Schadensersatz im Kanalbenutzungsverhältnis

    1998, 42 - Haftung der Gemeinde gegenüber einem Anschlussnehmer; Urteil vom 17. Januar 1996 - 22 A 3091/93 -, NWVBl. 1996, 389 - Haftung der Gemeinde gegenüber dem Anschlussnehmer; Urteil vom 24. März 1987 - 22 A 893/85 -, OVGE 39, 93 (94) - Haftung des Anschlussnehmers gegenüber der Gemeinde; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 9. Mai 1994 - 8 S 1101/93 -, NVwZ 1996, 201 - Haftung des Anschlussnehmers gegenüber der Gemeinde; Urteil vom 20. März 1991 - 5 S 542/89 -, NVwZ-RR 1992, 656 - Haftung des Anschlussnehmers gegenüber der Gemeinde.
  • VGH Baden-Württemberg, 16.08.2002 - 8 S 455/02

    Subsidiarität des öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs; pVV aus

    Dies gilt auch für die - bisher nur richterrechtlich anerkannten und inzwischen mit dem am 1.1.2002 in Kraft getretenen Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts in das BGB aufgenommenen - Grundsätze der positiven Vertragsverletzung, nach denen der Benutzer einer öffentlichen Einrichtung zum Ersatz des Schadens verpflichtet ist, der dem Träger der Einrichtung durch eine schuldhafte Verletzung der aus dem Benutzungsverhältnis sich ergebenden Pflichten entsteht (vgl. u. a. BVerwG, Urt. v. 1.3.1995 - 8 C 36.92 - NJW 1995, 2303; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 9.5.1994 - 8 S 1101/93 - NVwZ 1996, 201; Urt. v. 15.6.1992 - 8 S 2728/91 - VGHBW-Ls 1992, Beilage 9, B6; Beschl. v. 29.12.1989 - 10 S 225/89 - VBlBW 1990, 225).
  • VG Würzburg, 23.03.2009 - W 2 K 09.44

    Schadensersatz; Kanalbenutzungsverhältnis; Grundurteil

    Es ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung anerkannt, dass bei einer Verletzung von Pflichten aus dem öffentlich-rechtlichen Kanalbenutzungsverhältnis ein Schadensersatzanspruch in entsprechender Anwendung der bürgerlich-rechtlichen Grundsätze über die positive Forderungsverletzung, für ab dem 1. Januar 2002 entstandene Schuldverhältnisse aus § 280 Abs. 1 BGB (vgl. die Übergangsvorschrift des Art. 229 § 5 Satz 1 EGBGB), in Betracht kommt (vgl. BVerwG, U.v. 01.03.1995 - 8 C 36.92 -, NJW 1995, 2303/2309; OVG NRW, U.v. 23.05.1997 - 22 A 302/96 -, NWVBl. 1998, 196 (197) - Haftung des Anschlussnehmers bei der kommunalen Klärschlammentsorgung; U.v. 11.04.1996 - 22 A 3106/94 - Haftung der Gemeinde gegenüber einem Anschlussnehmer; U.v. 17.01.1996 - 22 A 3091/93 -, NWVBl. 1996, 389 - Haftung der Gemeinde gegenüber dem Anschlussnehmer; U.v. 24.03.1987 - 22 A 893/95 -, OVGE 39, 93 (94) - Haftung des Anschlussnehmers gegenüber der Gemeinde; VGH Baden-Württemberg, U.v. 09.05.1994 - 8 S 1101/93 -, NVwZ 1996, 201 - Haftung des Anschlussnehmers gegenüber der Gemeinde; U.v. 20.03.1991 - 5 S 542/89 -, NVwZ-RR 1992, 656 - Haftung des Anschlussnehmers gegenüber der Gemeinde; vgl. auch die Nachweise bei Palandt, Bürgerliches Gesetzbuch, 68. Aufl., § 280 RdNr. 10).
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